Bei der fachlichen Begründung ist mir neben den üblichen Qualitätskriterien und Mindestanforderungen* besonders wichtig, dass die Gutachten auch für Menschen ohne psychologische Fachkenntnisse leserlich und verständlich sind.
Zusätzlich werden zur weiteren Qualitätssicherung nahezu alle fertiggestellten Gutachten von erfahrenen Sachverständigen (Psychiater oder Psychologe) gegengelesen.
Forensisch-psychologische Sachverständigentätigkeit mit Schwerpunkt Prognose, Frage zum Fortbestehen der Gefährlichkeit, Kriminalprognose bei Entlassung, Schuldfähigkeit und Beurteilung von Lockerungen
*siehe Mindestanforderungen für Schuldfähigkeitsgutachten; Boetticher, Nedopil et al. N., Bosinski, H. A., & Saß, H. , 2007 und
Mindestanforderungen für Prognosegutachten; Boetticher, A., Kröber, H. L., Müller-Isberner, R., Böhm, K. M., Müller-Metz, R., & Wolf, T., 2007
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